Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen
Von der Terminvergabe über Fördermittel bis zur Gewährleistung: Hier finden Sie die Punkte, die im Erstgespräch fast immer zur Sprache kommen.
Termine und Ablauf
Wie vereinbare ich einen Termin?
Telefonisch unter 02056 599 68 30 (Heiligenhaus) oder 02104 91227 80 (Mettmann) – oder über unsere Online-Terminvergabe. Dort tragen Sie Wunschdatum, Uhrzeit und den gewünschten Weg für die Bestätigung ein. Die Bestätigung erhalten Sie innerhalb der nächsten 24 Stunden.
Ich arbeite tagsüber. Gibt es Termine am Abend?
Ja. Montags, mittwochs und freitags vergeben wir über den After-Work-Service Termine für kleine Reparaturen und Wartungen bis 20:00 Uhr. Für umfangreiche Montagearbeiten gelten unsere regulären Montagezeiten von montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr.
Was sollte ich vor dem Termin bereitlegen?
Bei bestehenden Anlagen ist ein Foto des Typenschilds mit Hersteller, Gerätetyp und Baujahr am hilfreichsten – gern vorab per E-Mail oder WhatsApp. Damit ist das passende Ersatzteil oft schon im Fahrzeug, und ein zweiter Termin entfällt. Hilfreich sind außerdem die letzte Wartungsdokumentation und der abgelesene Anlagendruck.
In welchen Orten sind Sie tätig?
Von unseren Standorten in Heiligenhaus und Mettmann aus betreuen wir den gesamten Kreis Mettmann. Besonders schnell erreichen wir Velbert, Ratingen, Essen, Haan, Gruiten, Hilden, Wülfrath und Wuppertal. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Einsatzgebiet.
Heizung und Förderung
Wie oft muss eine Heizung gewartet werden?
Üblich und von den Herstellern in aller Regel gefordert ist eine jährliche Wartung. Sie ist häufig Voraussetzung dafür, dass Gewährleistungsansprüche bestehen bleiben. Davon zu unterscheiden sind die hoheitlichen Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks – Feuerstättenschau, Kehrarbeiten und Abgasmessung nach der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung. Diese ersetzen die Wartung nicht.
Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Die Vorgabe aus § 71 des Gebäudeenergiegesetzes, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, greift für Bestandsgebäude erst mit der kommunalen Wärmeplanung: für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026, für alle übrigen bis zum 30. Juni 2028. In unserem Einsatzgebiet betrifft die frühere Frist Essen und Wuppertal.
Welche Förderung gibt es für einen Heizungstausch?
Der Austausch gegen ein System auf Basis erneuerbarer Energien wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt: eine Grundförderung plus Boni für den zügigen Austausch, für bestimmte Wärmepumpen und einkommensabhängig für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, ergänzt um zinsvergünstigte Kredite. Fördersätze und Deckelbeträge ändern sich regelmäßig; wir prüfen den aktuellen Stand vor jedem Angebot. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Antrag, dann Auftrag.
Brauche ich für eine Wärmepumpe größere Heizkörper?
Nicht zwingend. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Heizflächen die benötigte Wärme bei niedriger Vorlauftemperatur abgeben können. Wir berechnen die Heizlast raumweise nach DIN EN 12831 und prüfen jeden Raum einzeln. In vielen Bestandsgebäuden genügt es, in zwei oder drei Räumen größere Heizkörper zu setzen.
Was ist ein hydraulischer Abgleich und brauche ich ihn?
Beim hydraulischen Abgleich wird die Wassermenge je Heizkörper auf den tatsächlichen Bedarf des Raums eingestellt. Ohne ihn bekommen Räume nahe der Pumpe zu viel und entfernte Räume zu wenig Wärme. Für Förderungen ist das Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung Voraussetzung. Im Ein- und Zweifamilienhaus ist der Abgleich nicht gesetzlich vorgeschrieben, rechnet sich aber in aller Regel.
Bad, Fliesen und Decken
Wie läuft eine Badsanierung bei Ihnen ab?
Nach Aufmaß und Bestandsaufnahme erstellen wir einen ersten 3D-Entwurf. Anschließend besuchen Sie eine Fachausstellung bei unseren Partnern und wählen Objekte und Oberflächen aus. Danach folgen ein zweiter Entwurf mit Ihren Artikeln sowie ein Kostenvoranschlag. Erst dann wird terminiert und gebaut. Mehr dazu auf der Seite Badsanierung.
Was kostet eine Badsanierung oder ein Heizungstausch?
Pauschale Preise wären unseriös: Kosten hängen von Raumgröße, Leitungsführung, gewählten Objekten und dem Zustand des Bestands ab. Wir erstellen deshalb für jedes Vorhaben einen individuellen Kostenvoranschlag – bei Bädern nach dem Ausstellungsbesuch, damit die ausgewählten Artikel enthalten sind.
Ist eine bodengleiche Dusche in jedem Bad möglich?
Fast immer, aber nicht immer auf dieselbe Weise. Entscheidend ist die verfügbare Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf. Reicht sie nicht aus, ist ein Wandablauf die elegante Lösung: Der Ablauf sitzt in der Wand, der Boden bleibt durchgängig gefliest. In nass beanspruchten Bereichen liegt unter dem Belag in jedem Fall eine Verbundabdichtung nach DIN 18534.
Wie lange dauert die Montage einer Spanndecke?
Erfahrungsgemäß einen Tag. Die Möbel können stehen bleiben; lediglich Blumen und Kerzen müssen entfernt werden, weil die Deckenbahn bei 60 bis 70 Grad Celsius eingebracht wird. Es wird weder gespachtelt noch gestrichen, und es entsteht praktisch kein Staub.
Welche Rutschhemmung brauche ich im Bad?
Für nass belastete Barfußbereiche gilt DIN 51097 mit den Bewertungsgruppen A, B und C. Im privaten Bad ist Gruppe B für den Duschbereich eine sinnvolle Wahl. Die R-Gruppen nach DIN 51130 gelten dagegen für Arbeitsräume und gewerbliche Verkehrswege. Auf Terrassen empfehlen wir mindestens R10 und in jedem Fall frostbeständige Beläge.
Klimatechnik und Gewährleistung
Brauche ich für ein Klimagerät eine Genehmigung?
Klimageräte an Wohngebäuden sind in Nordrhein-Westfalen in der Regel verfahrensfrei. Verbindlich ist aber immer die Auskunft der zuständigen Bauaufsicht – besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden, in Gebieten mit Gestaltungssatzung oder bei Vorgaben aus einem Bebauungsplan. In Eigentümergemeinschaften ist zusätzlich ein Beschluss erforderlich, weil die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Darf jeder Betrieb eine Splitklimaanlage einbauen?
Nein. Arbeiten am Kältekreis dürfen nur Personen mit Sachkundenachweis nach der Verordnung (EU) 2015/2067 ausführen, und der Betrieb muss nach der europäischen F-Gase-Verordnung zertifiziert sein. Über diese besondere Qualifikation verfügen wir.
Stört die Außeneinheit meine Nachbarn?
Das hängt vom Gerät und vom Aufstellort ab. Maßstab sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm, die nachts deutlich strenger ausfallen als am Tag. Wir wählen Aufstellort, Gerätegröße und Nachtbetrieb so, dass die Werte eingehalten werden – das ist eine Planungs-, keine Nachbesserungsaufgabe.
Welche Gewährleistung erhalte ich?
Für Arbeiten an Bauwerken gelten die gesetzlichen Fristen: fünf Jahre nach § 634a BGB beziehungsweise vier Jahre, wenn die VOB/B wirksam vereinbart wurde. Auf unsere Spanndecken geben wir darüber hinaus zehn Jahre Gewährleistung. Für Geräte gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Herstellers, die häufig eine dokumentierte jährliche Wartung voraussetzen.
Was passiert mit meinen Daten aus dem Formular?
Wir speichern die Angaben ausschließlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten, und geben sie nicht an Dritte weiter. Details – einschließlich Speicherdauer und Ihrer Rechte – finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Kontakt
Sprechen Sie uns an – wir melden uns zeitnah zurück
Ob Wartungstermin, Badplanung oder eine kurze Einschätzung am Telefon: Von Heiligenhaus und Mettmann aus sind wir im gesamten Kreis Mettmann und in den angrenzenden Städten schnell vor Ort.